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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines 

Hebamme Kira Stricker (im Folgenden als Hebamme bezeichnet) hat ihren Berufssitz in 6020 Innsbruck, Boznerplatz 7. Als Hebamme ist sie freiberuflich tätig und im Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums mit der Hebammenreg.NR 3124 eingetragen.
Mit gegenständlichen AGBs wird der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im weiteren als „Kundin“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.

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2 Vertragsabschluss 

Der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Kundin kommt nach erfolgtem Erstgespräch und/oder Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und/oder auf Grund einer anderen schriftlichen Terminvereinbarung (z.B. per Email oder SMS) im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfanges zu Stande.
Die Hebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Kundin nicht erwartet werden kann.

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3 Vertragsgegenstand 

Der genaue Leistungsinhalt ergibt sich aus dem zwischen der Hebamme und der Kundin vereinbarten Leistungskatalog.
Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringungen in der Schwangerschaft in der Ordination der Hebamme und im Wochenbett primär am Wohnsitz der Kundin erfolgen.

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4 Mitwirkungspflicht der Kundin 

Die Kundin ist verpflichtet, der Hebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus der Sicht der Hebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Kundin und des Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für ihre Tätigkeiten wesentlichen Informationen von der Kundin mitgeteilt bekommen, allem voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen.

Die Kundin hat der Hebamme im Rahmen der Erstanamnese und allen weiteren Anamnesen alle nötigen Informationen zu erteilen.
Die Kundin verpflichtet sich der Hebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder ihren Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.

Hinsichtlich der anvertrauten Daten und Tatsachen ist die Hebamme gemaÌˆß §7 HebG zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Kontaktaufnahme nach der Geburt zur vereinbarten Wochenbettbetreuung erfolgt per SMS. Sollte die Hebamme krankheitsbedingt ausfallen versucht die Hebamme eine Vertretung zu organisieren – auf die jedoch kein Anspruch besteht und diese Vertretung kann nicht garantiert werden.
Die Hebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Kundin ihre Mitwirkungspflicht verletzt.

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5 Termine 

Die jeweiligen Termine werden mit der Kundin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine einzuhalten sind.
Für Termine die nicht eingehalten bzw. 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden, wird eine Stornierungsgebühr/Ausfallhonorar in voller Höhe des vereinbarten Termins verrechnet. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet. Bei Krankheit muss die Kundin ein ärztliches Attest vorlegen.
Sollte die Hebamme einen Termin kurzfristig berufsbedingt absagen müssen, wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart oder eventuell eine Vertretungshebamme für den vereinbarten Termin organisiert.

Sollte die Kundin mit der Hebamme eine Wochenbettbetreuung vereinbaren, verpflichtet sich die Kundin mindestens 2 Termine nach der Geburt (im Wochenbett) in Anspruch zu nehmen. Sollte die Kundin von der Vereinbarung (Hausbesuche im Wochenbett) zurücktreten wollen, so muss sie dies bis spätestens 34+0 SSW schriftlich bekanntgeben. Sollte die Kundin dies nicht tun und trotz der getroffenen Vereinbarung nach der Geburt keine Hausbesuche in Anspruch nehmen steht es der Hebamme frei der Kundin ein Ausfallshonorar im Ausmaß von 200,00 Euro in Rechnung zu stellen. 

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6 Vertretung

Die Hebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Auch eine Überweisung an ein Krankenhaus gilt als professionelle Weiterversorgung. Sollte die Hebamme den vereinbarten Termin, z.B. krankheitsbedingt, nicht einhalten können wird sie probieren eine Vertretung zu organisieren. Eine Vertretung durch eine andere Hebamme kann allerdings nicht garantiert werden.

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7 Dienstverhinderung

Bei längerer Abwesenheit der Hebamme (Urlaub länger als 1 Woche (7 Tage) oder Krankheit) versucht die Hebamme eine Vetretung zu organisieren. Die Hebamme gibt das der Kundin bei geplanter Abwesenheit unverzüglich bekannt. Abwesenheiten unter 1 Woche gelten nicht als Urlaub und müssen nicht angekündigt werden. Als Außnahme gilt die Vereinbarung der „ambulanten Geburt“: sollte die Hebamme ihrerseits eine ambulante Wochenbettbegleitung zusagen verpflichtet sie sich geplante Urlaube im Zeitraum der Rufbereitschaft (37+0 – 41+3 SSW) min. 1 Monat vor Rufbereitschaftsbeginn anzukündigen. 

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8 Kosten 

Die Hebamme rechnet ihre erbrachten Leistungen je nach vereinbartem Leistungskatalog ab.
Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und verrechnet, wobei die Honorarforderung der Hebamme mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht.
Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Hebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Hebamme eine Vergütung gemaÌˆß Punkt 5.
Die Kosten für Zusatzleistungen werden der Kundin mit der Aushändigung einer Preisliste als Anhang zum Behandlungsvertrag zur Kenntnis gebracht und sind auch auf ihrer Homepage www.hebammekira.com einsehbar. Die Beträge verstehen sich als Nettobeträge.

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9 Zahlungsbedingungen 

Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt. Es steht der Hebamme allerdings frei auch nach jeder erfolgten Leistung direkt im Anschluss die Rechnung zu legen. Die Zustellung der Rechnung erfolgt (passwortgesichtert) per Email an die Emailadresse die von der Kundin angegeben wurde.

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10 Zahlungsverzug 

Im Fall des Zahlungsverzugs schuldet die Kundin der Hebamme Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%. Die Hebamme ist berechtigt für jede Mahnung zusätzlich Mahnspesen in der Höhe von 10,00 Euro in Rechnung zu stellen.

Gestellte Rechnungen für erbrachte Leistungen sind immer innerhalb von 7 Tagen zu begleichen – ausnahmslos per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer. 

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11 Vertragsauflösung

Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angabe von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom Behandlungsvertrag zurückzutreten.
Die Hebamme darf die vertragliche Beziehung zur Kundin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. vom Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Hebamme nicht verpflichtet ist, die Kundin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.

Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Kundin Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
Jedenfalls bleibt der Kostenanspruch der Hebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen erhalten.

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12 Vertragsänderungen

Vertragsänderungen können ausschließlich schriftlich erfolgen.

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13 Gerichtsstand 

Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichen Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.

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14 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge: Bestimmungen im Hebammengesetz (HebG)
Bestimmungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuch (ABGB)

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Stand 10/25

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